Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Nordeifel Tourismus GmbH
Die Nordeifel Tourismus GmbH vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend "BHB" abgekürzt, in der Nordeifel entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB und die Vermittlungstätigkeit der Nordeifel Tourismus GmbH. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der Nordeifel Tourismus GmbH
1.1. Die Nordeifel Tourismus GmbH hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Sie haftet nicht für die Angaben des BHB sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung der Nordeifel Tourismus GmbH aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisemittler - mit Ausnahme der Nordeifel Tourismus GmbH selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des BHB hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Nordeifel Tourismus GmbH oder dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt
2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB oder, als dessen Vertreter, die Nordeifel Tourismus GmbH - zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
2.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BHB vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.8. Unterbreitet der BHB, bzw. die Nordeifel Tourismus GmbH auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
3. Reservierungen
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Nordeifel Tourismus GmbH oder dem BHB möglich.
3.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Nordeifel Tourismus GmbH Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Nordeifel Tourismus GmbH oder des BHB. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer von der Nordeifel Tourismus GmbH oder dem BHB etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5. Zahlung
5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.
5.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 5 % bis 20 % des Gesamtpreises verlangen.
5.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
6.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Nordeifel Tourismus GmbH (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
7.2. Der Gast ist verpflichtet dem BHB, nicht der Nordeifel Tourismus GmbH spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der BHB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
7.3. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der BHB eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
8. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
8.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
9.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Verjährung
10.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Nordeifel Tourismus GmbH aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB, bzw. der Nordeifel Tourismus GmbH als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Nordeifel Tourismus GmbH Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Nordeifel Tourismus GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB, bzw. der Nordeifel Tourismus GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB, bzw. die Nordeifel Tourismus GmbH nur an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen des BHB, bzw. der Nordeifel Tourismus GmbH gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2009
Vermittelnde Tourismusstelle ist: Nordeifel Tourismus GmbH
Rechtsträger: vertreten durch Iris Poth
Bahnhofstr. 13, 53925 Kall, Tel.: 02441/99457-0, E-Mail: info (at) nordeifel-tourismus.deAllgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseverträge deutscher Inlandstourismusstellen
Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgend stehenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle“ genannt - im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen des §§ 651 a – m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Tourismusstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar.
1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungs- beschreibung im Angebot verbindlich an.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten mündlich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle übermittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht.
1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechtsverbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt eine neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt.
1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung, Sicherungsschein
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.
2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenn
a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt,
b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffntlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
c) wenn die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.
2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle / Zugang der Eingangsbestätigung der Annahmeerklärung des Gastes beim Gast ) ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2.4. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, 6insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Tourismusstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird 7empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
bis 45. Tag vor Anreise: 5 % des Reisepreises
bis 31. Tag vor Anreise: 10 % des Reisepreises
bis 22. Tag vor Anreise: 20 % des Reisepreises
bis 14. Tag vor Anreise: 40 % des Reisepreises
bis 8. Tag vor Anreise: 50 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Anreise: 80 % des Reisepreises (bei Zimmer mit Ü/F)
ab 7. Tag vor Anreise: 70 % des Reisepreises (bei Zimmer mit HP)
ab 7. Tag vor Anreise: 60 % des Reisepreises (bei Zimmer mit VP)
ab 7. Tag vor Anreise: 80 % des Reisepreises (nur bei Ferienwohnungen)
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.5 An Stelle einer pauschalen Entschädigung nach der vorstehenden Regelung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Die Tourismusstelle ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseverkehr
7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindesteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 212 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.
8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle
Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
9.3. Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismusstelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismusstelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und der Tourismusstelle Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.
AGB Nordeifel Höhepunkte
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nordeifel Tourismus GmbH
1. Abschluss eines Vermittlungsvertrages
1.1 Die Nordeifel Tourismus GmbH erbringt keine touristischen Leistungen in eigener Verantwortung, sondern vermittelt lediglich den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer. Dies gilt nicht nur dann, wenn Vertragsgegenstand eine Einzelleistung ist, sondern auch, wenn mehrere Einzelleistungen vermittelt werden und erkennbar ist, dass die genau bezeichneten Leistungen separat angeboten, unter fremder Verantwortung durchgeführt und gesondert gezahlt werden müssen.
1.2 Ein entsprechender Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der Nordeifel Tourismus GmbH kommt dadurch zustande, dass die Nordeifel Tourismus GmbH das mittels der Buchungsanfrage unterbreitete Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Stellt der Kunde die Buchungsanfrage für mehrere Personen, haftet er für deren Vertragspflichten aus der Erfüllung des Vermittlungsvertrages in gleicher Weise wie für seine eigenen Verpflichtungen.
2. Vertrag mit dem Leistungserbringer
Die Nordeifel Tourismus GmbH schließt den Vertrag über die touristische Leistung als Vertreter des Leistungserbringers mit dem Kunden ab. Für das Zustandekommen und den Inhalt des vermittelten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer, insbesondere für die Frage, welche touristischen Leistungen zu erbringen sind, wann diese mängelbehaftet sind und welche Rechtsfolgen dies hat und wann eine teilweise oder vollständige Nichterfüllung des vermittelten Vertrages vorliegt, gelten ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Vereinbarungen des Kunden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3. Pflichten des Vermittlers
Die Nordeifel Tourismus GmbH ist verpflichtet, sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns um die Vermittlung eines Vertrages über die vom Kunden gewünschte touristische Leistung zu bemühen, die dazu erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und alles zu tun, um den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
4. Bezahlung
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, übernimmt die Nordeifel Tourismus GmbH die finanzielle Abwicklung zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer im Namen und für Rechnung des Leistungserbringers und ist ermächtigt, das Entgelt für die touristische Leistung vom Kunden als Inkassostelle des Leistungserbringers einzuziehen.
4.2 Das Entgelt für die touristische Leistung ist mit Buchung fällig und als Vorkasse an die Nordeifel Tourismus GmbH zu zahlen. Die Aushändigung der Unterlagen für die gebuchte touristische Leistung erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang.
4.3 Eventuelle Nachteile, die durch eine nicht termingerechte Zahlung des Kunden verursacht werden und nicht auf ein Verschulden der Nordeifel Tourismus GmbH zurückgehen, hat der Kunde zu tragen. Eine Verpflichtung der Nordeifel Tourismus GmbH zur Bevorschussung der gebuchten touristischen Leistung besteht nicht.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
5.1 Tritt der Kunde vor Inanspruchnahme der touristischen Leistung von dem Vertrag wirksam zurück, so erhebt die Nordeifel Tourismus GmbH für die von ihr erbrachten Vermittlungsleistungen eine Pauschalgebühr von 10% des Preises der touristischen Leistung.
5.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Umbuchungen hinsichtlich der Art der touristischen Leistung oder der Termine vorgenommen, so erhebt die Nordeifel Tourismus GmbH ungeachtet etwaiger Ansprüche des Leistungserbringers eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Preises der touristischen Leistung zusätzlich.
5.3 Im Falle des Rücktritts oder der Umbuchung kann die Nordeifel Tourismus GmbH für ihre Vermittlungstätigkeit anstelle der Pauschal- / Bearbeitungsgebühren dem Kunden die nachweisbar entstandenen tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Leistungserbringer
Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung seitens des Leistungserbringers gelten ausschließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Vereinbarungen des Kunden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Nordeifel Tourismus GmbH erhebt in diesem Fall nur dann eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Preises der touristischen Leistung, wenn der Rücktritt oder die Kündigung des Leistungserbringers durch einen von dem Kunden zu vertretenden Umstand veranlasst worden ist.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Eine Haftung der Nordeifel Tourismus GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Nordeifel Tourismus GmbH für die durch ihre Vermittlungstätigkeit schuldhaft verursachten Schäden nur bis zur Höhe des Entgelts für die vermittelte touristische Leistung.
7.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Nordeifel Tourismus GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Nordeifel Tourismus GmbH beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Nordeifel Tourismus GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Nordeifel Tourismus GmbH beruhen.
8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Mängel der vermittelten touristischen Leistung hat der Kunde dem Leistungserbringer unverzüglich anzuzeigen, für sie haftet allein der Leistungserbringer.
9. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen die Nordeifel Tourismus GmbH mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Nordeifel Tourismus GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Nordeifel Tourismus GmbH beruhen, verjähren in einem Jahr.
10. Gerichtsstand
10.1 Der Kunde kann die Nordeifel Tourismus GmbH nur an deren Sitz verklagen.
10.2 Für Klagen der Nordeifel Tourismus GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Nordeifel Tourismus GmbH vereinbart.
10.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit
a) sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und der Nordeifel Tourismus GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt;
b) auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die
Nordeifel Tourismus GmbH
Bahnhofstraße 13
D-53925 Kall
Telefon: 0049 (0) 2441 / 99457-0
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Stand: Oktober 2010
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